BITTE BEACHTEN - ÄNDERUNG DER BEITRAGSSATZUNG FÜR HORTKINDER

01. 04. 2021

Sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten Sie auf diesem Wege noch einmal auf die geänderte Beitrags- und Benutzungssatzung der Gemeinde Hirschfeld hinweisen, die am 01.09.2020 in Kraft getreten ist.

 

Mit der Neufassung von § 6 Absatz 6 werden die Abrechnungsmodalitäten in den Ferien geändert.

 

Demnach werden Kinder, die das Ferienangebot in Anspruch nehmen in den 6h Tarif eingruppiert. Insofern die 6 h überschritten werden, wird jede weitere angefangene Betreuungsstunde mit 2,17 € in Rechnung gestellt. Der Höchstbetrag pro Woche ist dabei auf 10,00€ begrenzt.

 

Wir bitten Sie die Änderungen zu Berücksichtigen.

 

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen zur Abrechnung haben, können Sie sich gern an die Einrichtungsleitung oder den Bereich Soziales der Stadtverwaltung Kirchberg wenden.

 

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