Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

WICHTIGE INFO - NOTBETREUUNG KLASSE 4

26. 04. 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler aus Klasse 4,

 

bedauerlicherweise wurden wir heute davon in Kenntnis gesetzt, dass wir nach Unterrichtsende nur "Notbetreuungsberechtigte Kinder" der Klasse 4 in die Hortbetreuung aufnehmen dürfen.

 

Offiziell heißt es hierzu:

 

"Auch für Schüler der Klassenstufe 4 im Präsenzunterricht der Grundschulen in Landkreisen und Kreisfreien Städten über einer Inzidenz von 165 kann die Hortbetreuung nur für diejenigen Schüler stattfinden, die einen Hortvertrag und eine Berechtigung für die Notbetreuung haben. Hintergrund dafür ist § 28b Abs. 3 Satz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG), der die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Einrichtungen nach § 33 Ziff. 1 IfSG) bei einer Inzidenz über 165 allgemein schließt."

 

Demzufolge darf der Hort lediglich die anspruchsberechtigten Kinder nach dem Unterricht betreuen. Alle restlichen Kinder müssen nach Unterrichtsende den Heimweg antreten.

Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei der Essenbestellung.

 

An dieser Stelle möchten wir Ihnen versichern, dass wir uns eine andere Vorgehensweise gewünscht hätten und uns diese Regelung erste heute offiziell mitgeteilt wurde.

 

In der Hoffnung, dass alle Kinder, Eltern und Erzieher bald den Weg in einen normalen Alltag finden, möchten wir uns für eventuelle Unannehmlichkeiten entschuldigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Rank  

 

Bild zur Meldung: WICHTIGE INFO - NOTBETREUUNG KLASSE 4