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Informationen zur Betreuungskostenregelung für die Monate April und Mai

06. 05. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

nachfolgend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Stadtverwaltung Kirchberg eine Betreuungskostenregelung festgelegt hat.

 

Demnach werden für den Monat April - auch wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch genommen haben - keine Betreuungskosten fällig.

 

Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass sich die Situation im Mai anders gestaltet. Demnach werden unabhängig von der Anzahl der  Anwesenheitstage die regulären Betreuungskosten berechnet.

 

 

Ihnen entstehen selbstverständlich im Mai keine Kosten, wenn Sie keinen Anspruch auf Notbetreuung haben oder die Notbetreuung nicht nutzen.

 

Genauer Informationen hierzu finden Sie in der beigefügten Regelung der Stadtverwaltung Kirchberg sowie in der Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen.

 

Dank für Ihr Verständnis und viele liebe Grüße aus der Kindertagesstätte Schmetterling sowie dem Hort Schlaufüchse.

 

 

Bild zur Meldung: Informationen zur Betreuungskostenregelung für die Monate April und Mai