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Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen

04. 01. 2021

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

nachfolgende Information möchten wir gern an Sie weiterleiten.

Meldung der Landesdirektion Sachsen: Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen

 

Laut der obengenannten Meldung haben Arbeitnehmer(innen) und Selbstständie einen Anspruch auf Entschädigung.

 

Ob und in wieweit Sie einen Anspruch haben und wie die Antragsmodalitäten sind, können Sie dem Bereich FAQ  entnehmen.

 

Viele Grüße

 

Das Team der Kindertagesstätte Schmetterling und des Hortes Schlaufüchse

 

Bild zur Meldung: Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen