Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen
04. 01. 2021
Sehr geehrte Eltern,
nachfolgende Information möchten wir gern an Sie weiterleiten.
Laut der obengenannten Meldung haben Arbeitnehmer(innen) und Selbstständie einen Anspruch auf Entschädigung.
Ob und in wieweit Sie einen Anspruch haben und wie die Antragsmodalitäten sind, können Sie dem Bereich FAQ entnehmen.
Viele Grüße
Das Team der Kindertagesstätte Schmetterling und des Hortes Schlaufüchse
Bild zur Meldung: Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen